Schutz vor sexualisierter Gewalt

Ein sicherer Ort für alle

Wenn man über das Thema sexuelle Gewalt in der Kirche spricht, dann kann sich niemand vorstellen, dass es in der eigenen Gemeinde oder im eigenen Kirchenkreis Menschen gibt, die andere sexuell belästigen oder sexuelle Gewalt ausüben. Aber: Es gibt Fälle sexueller Gewalt auch bei uns in der evangelischen Kirche. Als Kirche haben wir die Pflicht alles dafür zu tun, dass diejenigen, die zu uns kommen, so sicher wie möglich sind.
Wir setzen uns dafür ein, dass Kirche ein sicherer Ort für alle wird.

 

Prävention, Intervention und Hilfe für Betroffene

Seit dem Herbst 2021 geht der Evangelische Kirchenkreis Gelsenkirchen und Wattenscheid Schritte für ein umfassendes Konzept zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Grundlage bildet das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt der Evangelischen Kirche von Westfalen (KGSsG). Es definiert klare Standards, die für alle Gemeinden und Einrichtungen gelten.

Zur Umsetzung des Kirchengesetzes kooperiert die Evangelische Kirche in Gelsenkirchen und Wattenscheid mit den anderen Kirchenkreisen im Gestaltungsraum in Herne und Bochum.

Das Konzept zum Schutz vor sexualisierter Gewalt ruht auf drei Säulen: Prävention, Intervention und Hilfe.

 

Prävention – Wir sensibilisieren/Wir schauen hin

Alle Menschen, die in unserer Kirche arbeiten oder Angebote wahrnehmen, sollen vor sexualisierter Gewalt geschützt werden. Wir sensibilisieren alle Mitarbeitenden der Evangelischen Kirche in Gelsenkirchen und Wattenscheid, um sexualisierter Gewalt vorzubeugen und bei Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung genau hinzusehen und zu handeln. 

In Schulungen (Link nach unten zu Schulungen) werden die haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden unserer Kirche für das Thema „Sexualisierte Gewalt“ sensibilisiert. Die Teilnehmenden erfahren, wie sexualisierte Gewalt definiert wird und wie wir die Grenzen unserer Mitmenschen respektieren und schützen.

Alle Mitarbeitenden der Evangelischen Kirche legen ihrem Arbeitgeber zudem ein erweitertes Führungszeugnis vor.

Ein weiterer Schritt wird die Einstellung einer Präventionskraft sein, die Gemeinden und Einrichtungen im Gestaltungsraum bei der Durchführung von Risikoanalysen und der Erstellung von Schutzkonzepten unterstützt.



Intervention – Wir handeln

Wird in unserem Kirchenkreis der Verdacht auf einen Fall von sexualisierter Gewalt geäußert, handeln wir sofort. Dabei werden wir von externen Stellen unterstützt, wie der Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung (FUVSS).

Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin (hauptamtlich oder ehrenamtlich) gegen die sexuelle Selbstbestimmung einer anderen Person verstößt oder sexualisierte Gewalt ausübt, können Sie sich an die Leitung der betreffenden Einrichtung oder Kirchengemeinde wenden. Auch der Superintendent oder die Synodalassessorin sind in einem solchen Fall für jede und jeden ansprechbar.

Für Fälle sexualisierter Gewalt besteht eine Meldepflicht in der EKvW.
Das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt verpflichtet alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden der EKvW, sich im Falle eines Verdachts von sexualisierter Gewalt unverzüglich an die Meldestelle (jelena.kracht(at)ekvw.de) zu wenden.

 

Hilfe – Wir unterstützen

Für Betroffene von sexualisierter Gewalt gibt es Ansprechpersonen und professionelle Unterstützungsangebote.

In der Evangelischen Kirche von Westfalen ist Kirchenrätin Daniela Fricke
(0521 594-308, daniela.fricke@ekvw.de) Ansprechpartnerin für Betroffene. Sie berät, vermittelt Hilfen, fördert die Aufklärung und tritt für die Ansprüche der Betroffenen ein. Darüber hinaus können sich Betroffene an die zentrale Anlaufstelle.help der Evangelischen Kirche in Deutschland wenden, um Informationen und Unterstützung zu erhalten.

 

Schulungen

Nach und nach schulen unsere ausgebildeten Multiplikator:innen alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden. Die Schulungen sind verpflichtend.
In unserem Gestaltungsraum wurden in der Vergangenheit zunächst Schulungen für die Mitglieder der drei Kreissynodalvorstände durchgeführt.
Zur Zeit  werden Schulungen für Mitglieder von Presbyterien (Presbyter*innen und Pfarrer*innen) und Mitarbeitende in den Kirchengemeinden angeboten. Weitere Informationen dazu erhalten die betreffenden Personengruppen von den Presbyteriumsvorsitzenden. Die Anmeldung erfolgt online.

Kontaktstellen und Ansprechpartner*innen

Ansprechpartnerin im Kirchenkreis Gelsenkirchen und Wattenscheid

Dr. Elga Zachau
Synodalassessorin

Tel.: 0209 98891818
Mobil: 0160 96671986
Mail: elga.zachau@ekvw.de

 

Ansprechpartnerin EKvW

Kirchenrätin Daniela Fricke
Beauftragte für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung

Tel.: 0521 594-308
Mail: daniela.fricke@ekvw.de

 

Meldestelle

Jelena Kracht
Referentin Fachstelle "Prävention und Intervention der EKvW"
­Tel.: 0521 594-381
­Mail: jelena.kracht(at)ekvw.de

 

Fachstelle "Prävention und Intervention der EKvW"

Christian Weber
Referent für allgemeine Präventionsarbeit
­Tel.: 0521 594-380
­Mail: christian.weber@ekvw.de

Jelena Kracht
Referentin für Intervention
Tel.: 0521 594-381
­Mail: jelena.kracht@ekvw.de

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KONKRET: Informationsflyer zum Kirchengesetz

Flyer Nr. 1

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