
Die MAV seit Oktober 2022
Kontakt
Das MAV-Büro ist im Kreiskirchenamt, Pastoratstraße 10, 45879 Gelsenkirchen, Telefon 0209 / 589 007 81 , allgemeine E-Mail: ge-kk-mav(at)ekvw.de
Wenn Sie eine/n bestimmte/n MAV Mitarbeiter/in sprechen möchten, finden Sie hier alle Kontaktdaten:
Heike Kree, Vorsitzende der MAV, Erzieherin, FZ Breite Straße
0209/58900781
Nicola Bode, stellv. Vorsitzende, OGS Leitung Mechtenbergschule
0209/58900780
Kerstin Konieczny, Verwaltungsangestellte / OGS
0209/589007121
Frank Lumm, Referat Kinderschutz / Leitung FZ Schatzkiste
0209/589007153
Nicole Meitza, Erzieherin, IN-Fachkraft Thomaskindergarten
0209/71307 (Thomaskindergarten)
Kerstin Peller, Erzieherin / OGS-Leitung Grundschule Schloss Horst
kerstin.peller(at)ogs-gelsenkirchen.de
0209/70288105 (OGS Grundschule Schloss Horst)
Ute Pennekamp, Verwaltungsangestellte/Finanzabteilung
0209/58900737
Kerstin Schreiter, Verwaltungsmitarbeitende/ Finanzabteilung
0209/58900739
Tobias Wrobel, Erzieher, IN-Fachkraft, FZ Emilstraße
E-Mailadresse folgt
02327/53153 (FZ Emilstraße)
Persönliche Gespräche sind am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag im Kreiskirchenamt im MAV Büro, 4. Etage/ Zimmer 413, möglich.
Da wir auch außerhalb des Büros Aufgaben wahrnehmen müssen, ist es immer besser, einen Gesprächstermin im Vorfeld zu vereinbaren.
Ansonsten kontaktiert uns per E-Mail oder Telefon.
Viele Grüße an alle aus dem MAV Büro!!!!
Mitarbeitendenvertretung
Seit Juni 2009 existiert die gemeinsame Mitarbeitervertretung (MAV) der Kindergartengemeinschaft, der kreiskirchlichen Dienste und der Verwaltung im Kirchenkreis. Die aktuelle MAV wurde im Oktober 2022 gewählt.
In fast allen Angelegenheiten, die Mitarbeitende betreffen, hat die MAV ein Mitbestimmungs- bzw. Beteiligungsrecht. Entscheidungen der Dienststelle dürfen erst umgesetzt werden, wenn die MAV im Vorfeld beteiligt wurde.
Die MAV hat Mitbestimmungsrecht bei der Personalentwicklung, also bei Einstellungen und Kündigungen (mit Ausnahme der außerordentlichen Kündigung und innerhalb der Probezeit). Dazu gehören
ordentliche Kündigungen nach Ablauf der Probezeit
Ein-, Höher- und Herabgruppierungen
Übertragung einer höher oder niedriger bewerteten Tätigkeit von mehr als drei Monaten
Umsetzung innerhalb einer Dienstelle mit gleichzeitigem Ortswechsel
Versetzung oder Abordnung zu einer anderen Dienststelle von mehr als drei Monaten
Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus
Versagen und Widerruf der Genehmigung einer Nebentätigkeit.
Die MAV berät die Mitarbeitenden bei den Themen:
Kündigungsschutz
Arbeitsvertrag / Eingruppierung
Gleichbehandlung
Urlaubsregelung
Mobbing
Bewährungsaufstieg
Fortbildung/ Bildungsurlaub
Dienstanweisung
Arbeitsschutz
Schwerbehinderung
Krankmeldung
Altersteilzeit