Bielefeld/Dortmund. Das israelische Parlament hat Ende März die Todesstrafe wiedereingeführt. Aus Sicht der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) und ihrer palästinensischen Partnerkirche stellt dies im Hinblick auf das Westjordanland einen Verstoß gegen die Genfer Konvention dar. Und es begründet ein Zweiklassenrecht, da das Gesetz faktisch nur bei Palästinenserinnen und Palästinensern Anwendung finden kann. Dazu gibt die Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen, Adelheid Ruck-Schröder, folgende Erklärung ab:
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