Aufnahmekriterien der Kindergartengemeinschaft (einschließlich jährliche Vertragsverlängerungen zum 01.08.)

Gemäß § 9 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) werden in den Kindertageseinrichtungen Kinder unter drei Jahren, sowie Kinder im Alter von drei bis zur Schulpflicht aufgenommen. Die Betreuung erfolgt mit bis zu 25, 35 oder 45 Wochenstunden. Nicht jede Einrichtung deckt jede Altersgruppe und jede Betreuungszeit ab.
Folgende Kriterien zur Aufnahme (und den jährlichen Vertragsverlängerungen zum 01.08.) von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Kindergartengemeinschaft des Evangelischen Kirchenkreises Gelsenkirchen und Wattenscheid wurden mit den Elternräten der Einrichtungen vereinbart.

1. Annahme von Aufnahmeanträgen

  • In den Einrichtungen können während des gesamten Kindergartenjahres Aufnahmeanträge entgegengengenommen werden. In Bochum steht den Eltern hierfür das Kita-Portal der Stadt Bochum zu Verfügung. In Gelsenkirchen erfolgt die Anmeldung in der jeweiligen Kita (ab Oktober 2020 ausschließlich über das Kita-Portal).
  • Eine Zusage für einen Kindergartenplatz ist mit der Annahme der Anmeldung nicht verbunden.
  • Freie Plätze werden gemäß der Zuteilung der Kommune vergeben. (Jugendhilfeplanung, Zuweisung 25, 35 und 45 Stunden je Kita)
  • Die Aufnahmen erfolgen im „4-Augen Prinzip“ und werden stichpunktartig durch die Geschäftsführung überprüft.

2. Allgemeine Aufnahmekriterien 

Bei Zutreffen der Kriterien werden Punkte vergeben. Daraus ergibt sich die Priorität der Aufnahme. Sollten mehr Kinder für die Aufnahme infrage kommen, als Plätze zu Verfügung stehen, entscheidet das Anmeldedatum.

  • Alter des Kindes (ab 5 J. einen Punkt). Kindern sollte auf jeden Fall mindestens ein Jahr Kindergartenerfahrung ermöglicht werden.
  • Kindeswohl / Soziale Härte (bei Zutreffen einen Punkt). Kinder, denen ohne die Betreuung in einer Kindertagesstätte eine ihrem Wohl entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist. Hier ist eine Stellungnahme des ASD (Allgemeiner Sozialer Dienst) oder BSD (Besondere Soziale Dienste) erforderlich.
  • Einzugsgebiet (1 Punkt) Kinder, die zum Zeitpunkt der Aufnahme in der für die Kita zuständige Kommune wohnen, werden vorrangig aufgenommen.
  • Familiensituation (bei Zutreffen einen Punkt) Kinder von alleinerziehenden Elternteilen, berufstätigen Eltern (hierzu zählen auch Studenten, Auszubildende, Teilnehmer von Maßnahmen und Sprachkursen), oder die in schwierigen Familienverhältnissen leben (z.B. Erkrankung eines Elternteils, Familienkrise). Diese Gründe sind durch Bescheinigungen (Arbeitgeber, Arbeitsamt, Arzt) zu belegen.
  • Konfessionszugehörigkeit (bei Zutreffen jeweils einen Punkt) Kinder, bei denen der verdienende Elternteil einer christlichen Kirche, vordergründig der Gemeinde der Einrichtung angehört.
  • Geschwisterkind (bei Zutreffen einen Punkt) Kinder, deren Geschwister zum Zeitpunkt der Aufnahme bereits die Einrichtung besuchen.
  • Zuzug Kinder, die aus anderen Städten in die Kommune der Kita ziehen und in einer anderen Stadt bereits einen Betreuungsplatz haben oder nachweislich für einen Betreuungsplatz angemeldet sind, werden wie alle behandelt. Maßgeblich ist das Datum der Anmeldung in der Kita des bisherigen Wohnortes.
  • U3 Kinder (bei Zutreffen einen Punkt) Kinder, die bereits in einer öffentlich geförderten U3-Betreuung sind (Kindertagespflege oder reine U3-Kita) und die altersbedingt von der bisherigen Betreuung in eine Ü3-Betreuung wechseln müssen, um eine lückenlose Betreuung sicherzustellen.

3.  Aufnahmekriterien 45 Stunden und 35 Stunden Block Plätze (und jährliche Vertragsverlängerungen zum 01.08.)
(Priorität = Reihenfolge)

  • Kindeswohl / Soziale Härte Kinder, denen ohne die Betreuung in einer Kindertagesstätte eine ihrem Wohl entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist. Hier ist ein Stellungnahme des ADS Allgemeiner Sozialer Dienst) oder BSD (Besondere Soziale Dienste) erforderlich.
  • Alleinerziehendes Elternteil Berufstätigkeit, Ausbildung, Weiterbildung und Wiedereinstieg in den Beruf eines alleinerziehenden Elternteils.
  • Berufstätigkeit Berufstätigkeit (beide Elternteile/Vollzeit werden vorrangig berücksichtigt), Ausbildung, Weiterbildung und Wiedereinstieg in den Beruf beider Elternteile.
  • Erkrankung eines Elternteils Kinder, von Eltern(-teilen), die schwer erkrankt sind oder in deren Familie eine besondere Belastungssituation vorhanden ist, so dass die Betreuung des Kindes nicht ausreichend gewährleistet ist, zum Beispiel Pflege eines im Haushalt lebenden Angehörigen.
  • Bescheinigungen Die bei der Anmeldung vorgetragenen Aufnahmegründe sind durch die Familien zu belegen (z.B. durch Bescheinigung des Arbeitsgebers, Arbeitsamtes, Arzt, ASD, BSD)

Die restlichen Plätze werden –bezogen auf das laufende Kindergartenjahr– an die Kinder vergeben, auf die die vorgenannten Kriterien nicht zutreffen.

4.    Warteliste

  • Kinder werden von der Warteliste gestrichen, wenn in einer anderen Einrichtung ein Betreuungsvertrag unterzeichnet wurde.
  • In der Stadt Bochum geschieht dies automatisch, wenn das Kind über das Kita-Portal angemeldet wurde.