Tariflohn für das Beschäftigungsprojekt

Die Kreissynode hat den Haushalt für 2018 beschlossen

103 Stimmberechtigte gehören zur Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Gelsenkirchen und Wattenscheid. 83 waren bei der Feststellung der Beschlussfähigkeit um 14.30 Uhr dabei.

103 Stimmberechtigte gehören zur Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Gelsenkirchen und Wattenscheid. 83 waren bei der Feststellung der Beschlussfähigkeit um 14.30 Uhr dabei.

Superintendent Heiner Montanus (am Pult) leitete die Synode durch elf Tagesordnungspunkte. PHOTOS: CORNELIA FISCHER

Superintendent Heiner Montanus (am Pult) leitete die Synode durch elf Tagesordnungspunkte. PHOTOS: CORNELIA FISCHER

GELSENKIRCHEN – „Die Evangelische Kirche ist eine tragende Säule der sozialen Infrastruktur unserer Stadt.“ Das sagte Stadträtin Annette Berg in ihrem Grußwort an die Kreissynode am Montag, 27. November. Das höchste beschlussfassende Gremium des Evangelischen Kirchenkreises Gelsenkirchen und Wattenscheid trat um 14 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Rotthausen zu seiner zweiten Tagung in diesem Jahr zusammen.

Wichtigster Tagesordnungspunkt der Synodaltagung im November ist der Haushaltsplan für das nächste Jahr. So wies Landeskirchenrat Henning Juhl (Bielefeld) in seinem Grußwort darauf hin, dass die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) zwar im Jahr 2016 erneut deutlich mehr Kirchensteuern eingenommen hat als prognostiziert, dass aber tatsächlich ihre Finanzkraft durch steigende Personalkosten und Preise stetig abnehme. „Sie wissen das und handeln danach. Ich habe großen Respekt dafür, wie weitsichtig Sie hier im Kirchenkreis agieren.“

Für 2018 werden in Gelsenkirchen und Wattenscheid Kirchensteuereinnahmen in Höhe von 11.530.000 Euro und zusätzliche Einnahmen, etwa aus Wohnungsmieten, in Höhe von 1.573.000 Euro erwartet. Davon wird die gesamte Arbeit im Kirchenkreis und seinen neun Kirchengemeinden finanziert. Die Gemeinden erhalten im Jahr 2018 zusätzlich zu den Pfarrstellen pro Gemeindemitglied 31 Euro. Damit sinkt diese so genannte „Gemeindegliederpauschale“ gegenüber 2017 um 1 Euro.


Keine gemeinsame Verwaltung mit Bochum und Herne

Für das noch laufende Haushaltsjahr darf sich der Kirchenkreis auf eine Nachzahlung freuen, da die Kirchensteuereinnahmen auch in 2017 höher sein werden als geplant. Die Kreissynode hat beschlossen, davon 55.000 Euro für ein Beschäftigungsprojekt bereit zu stellen. Zehn Langzeitarbeitslose werden ab Dezember 2017 im Rahmen des Projektes „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ für ein Jahr mit je 30 Wochenstunden eingestellt. Das sei zwar weniger, als der Gelsenkirchener Appell 2012 gefordert habe, sagte Industrie- und Sozialpfarrer Dieter Heisig. Aber nachdem die NRW-Landesregierung das Gelsenkirchener Modell eines öffentlich geförderten Arbeitsmarktes abgelehnt habe, wollen Kirchenkreis und Diakoniewerk wenigstens zeigen, was die Stadt braucht, um von ihren Spitzenplatz in der Arbeitslosenstatistik wegzukommen. [Mehr dazu hier]

„In Kirchengemeinden, Kindertagesstätten oder in der Wohnungslosenhilfe werden die zehn Männer und Frauen mit sinnvollen Tätigkeiten eingesetzt. Vorhandene Arbeitsplätze werden dadurch nicht gefährdet. Und sie bekommen ein auskömmliches Gehalt nach dem Tarif der Diakonie“, berichtete Heisig. Das Projekt wird mit Mitteln des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ finanziert. Es läuft allerdings bereits Ende 2018 aus und sieht nicht mehr als den gesetzlichen Mindestlohn vor. Der Betrag, den die Kreissynode jetzt zur Verfügung gestellt hat, dient dazu, den Beschäftigten den Tariflohn zu sichern.

Superintendent Heiner Montanus gab einen kurzen Zwischenbericht zu den Beschlüssen der letzten Kreissynode. Der Antrag, Pfarrer_innen ohne Pfarrstelle nicht missverständlich als „Pfarrer_in im Probedienst“ zu bezeichnen (viele sind bereits seit vielen Jahren im Amt), sei auf der Landessynode gestellt worden. Diese hat die Kirchenleitung der EKvW damit beauftragt, eine zutreffendere Bezeichnung zu finden. Die Nachbarkirchenkreise Bochum und Herne haben kein Interesse an einer gemeinsamen Verwaltung. So muss für die Zukunft des Kreiskirchenamtes eine Lösung in Gelsenkirchen und Wattenscheid gefunden werden.


Jedem Kind einen Namen geben

Im Rückblick auf das Jubiläumsjahr der Reformation zeigte sich Montanus begeistert von den vielfältigen und phantasievollen Veranstaltungen der Gemeinden und kreiskirchlichen Dienste. „Sie alle haben mit Ihrem Engagement unsere Kirche und ihren Beitrag zur Gesellschaft öffentlich gemacht. Vielen Dank dafür!“

Im letzten Teil der Tagung wurden drei Beschlüsse auf den Weg gebracht. Die Kreissynode bittet Landesregierung und Landtag um rechtsverbindliche Regelungen, um die Kinderarbeit bei der Produktion von Grabsteinen auszuschließen. Sie spricht sich gegen die Absicht der Landesregierung aus, die Zuschüsse zum Sozialticket zu kürzen bzw. zu streichen. Und sie setzt sich dafür ein, dass Kinder, die von ihren Sorgeberechtigten getötet oder sterbend verlassen werden, einen Vornamen erhalten können.

Dazu berichtete Pfarrerin Dr. Zuzanna Hanussek aus ihrer Arbeit. In den letzten Jahren habe sie vier Babys beerdigt, die von ihren Eltern getötet wurden. Sie und ihr katholischer Amtsbruder haben jedem bei der Beerdigung einen Vornamen gegeben, der auch auf ihrem Ruhestein steht. Aber beim Standesamt werden diese Kinder lediglich mit einer Nummer und dem Nachnamen geführt. Denn das Recht, ihnen einen Vornamen zu geben, liegt ausschließlich bei den Sorgeberechtigten. Pfarrerin Hanussek möchte erreichen, dass die entsprechende Verwaltungsvorschrift geändert wird, so dass die Kinder in solchen Fällen auch ganz offiziell einen Vornamen erhalten. Die Kreissynode hat sich diesem Anliegen einstimmig angeschlossen.