Verzicht auf die Bildung von Rücklagen

Gemeindeglieder-Pauschale für 2010 liegt bei 47,80 Euro

Angeregte Gespräche gab es während einer Pause der fast achtstündigen Tagung der Kreissynode, hier zwischen den beiden Pfarren aus Wattenscheid-Günnigfeld und Gelsenkirchen-Schalke, Christian Meier (links) und Oliver Günther. FOTO: CORNELIA FISCHER

GELSENKIRCHEN – Mit der Feststellung des Haushaltsplanes 2010 für den Kirchenkreis Gelsenkirchen und Wattenscheid hat die Kreissynode am Montag, 23.11., auch den Bericht über die finanzielle Entwicklung entgegen genommen.

Rund 9,9 Mio Euro von den Kirchensteuereinnahmen der Evangelischen Kirche von Westfalen werden nach den letzten Prognosen an die Evangelische Kirche in Gelsenkirchen und Wattenscheid (Kirchenkreis, 20 Kirchengemeinden, Diakoniewerk) fließen. Das sind rund 169.000 Euro weniger als in 2009.

In der synodalen Finanzausgleichssatzung ist festgelegt, dass von diesen Einnahmen die kreiskirchlichen Dienste 9,2 Prozent und die Verwaltung 9,5 Prozent zur Aufstellung ihres gemeinsamen Haushaltsplanes erhalten. Das Diakoniewerk erhält 6,3 Prozent und wirtschaftet damit selbstständig. Daraus ergeben sich für 2010 folgende Zuweisungen: Kreiskirchliche Dienste 897.000 Euro, Verwaltung 926.300 Euro, Diakoniewerk 614.300 Euro.

Nach diesen Abzügen wird die verbleibende Summe mit eigenen Einnahmen (im Wesentlichen aus Vermietungen) um rund 1,9 Mio Euro ergänzt. Nun werden die Kosten für alle Pfarrstellen (rund 3,9 Mio) und allgemeine Leistungen (Versicherungen u.a., rund 540.000 Euro) in Anschlag gebracht.

Übrig bleiben rund 4,9 Mio Euro, die in die 20 Kirchengemeinden fließen als so genannte „Gemeindegliederpauschale“: Die Summe wird durch die Anzahl der Gemeindemitglieder (102.950) insgesamt geteilt, daraus ergibt sich eine Pauschale von 47,80 Euro. Jede Kirchengemeinde erhält diesen Betrag nach der Anzahl ihrer Gemeindemitglieder und muss damit alle anfallenden Kosten, etwa für Gebäude und Personal, bestreiten.

"Der vorliegende Haushalt 2010 ist ein Übergangshaushalt“, sagte Pfarrer Ernst Udo Metz (GE-Horst), der Vorsitzende des Synodalen Finanzausschusses, vor der Synode. „Er verzichtet auf Rücklagenbildung und stellt Gemeinden und Kirchenkreis ausreichende Finanzierungen zur Verfügung, damit das kommende Jahr genutzt werden kann, ohne den Druck rein kostenbedingter Maßnahme nüchtern und realistisch den Bedarf in den Gemeinden und dann auch im Kirchenkreis zu überlegen, die Aufgaben in ihrer Fülle und Gewichtung zusammenzustellen und die dafür benötigten Instrumente personeller, gebäudlicher und Sachkosten orientierter Art zu benennen.“ KB