GELSENKIRCHEN – Im Oktober 2007 hatte die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Gelsenkirchen (AG Wohlfahrt) an Oberbürgermeister und Ratsfraktionen den Antrag gestellt, einen städtischen Hilfsfonds einzurichten, um Kinder von ALG II-Empfängern beim Schulmittelbedarf zu entlasten, weil die Kosten dafür in den Hartz IV-Regelsätzen nicht berücksichtigt werden. Ein solcher „Bildungsfonds“ sollte verstanden werden als Maßnahme und Signal gegen Bildungsbenachteiligung und für Chancen- und Teilhabegerechtigkeit von Schülerinnen und Schülern, die von Armut betroffen sind.
Nach einer Reihe von konstruktiven Gesprächen und Verhandlungen beschloss der Rat der Stadt schließlich am 4. April, im Doppelhaushalt 2008/2009 eine Summe von 583.000 Euro für den beantragten Zweck zur Verfügung zu stellen. Mit dem Geld sollen folgende drei Maßnahmen finanziert werden: Lernmittelfreiheit (Befreiung bedürftiger Eltern von der Zahlungspflicht des Eigenanteils), Übernahme der Kosten für Erstausstattung (Einschulung, Wechsel in die Sekundarstufe), schulpsychologische/sozialpädagogische Unterstützung von Schulen.
„Wir möchten unseren Dank und unsere Anerkennung dafür zum Ausdruck bringen, dass unser Vorschlag so positiv aufgenommen wurde und es den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung innerhalb kurzer Zeit gelungen ist, parteipolitische Meinungsunterschiede zu überwinden, im Blick auf die betroffenen Kinder und Jugendlichen an einem Strang zu ziehen und Prioritäten zu setzen. Wir meinen, dass der zur Verfügung gestellte Betrag von 583.000 Euro mehr ist als der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein. Für eine Stadt wie Gelsenkirchen mit ihren begrenzten finanziellen Spielräumen stellt er darüber hinaus ein respektables bildungspolitisches Signal dar“, erklärt Diakoniepfarrer Matthias Kreft als Vorsitzender der AG Wohlfahrt.
Der jetzt beschlossene Bildungsfonds 2008/2009 kann, da sind sich alle in der Arbeitsgemeinschaft einig, schon wegen seiner zeitlichen Begrenzung keine nachhaltige Lösung für das Problem der armutsbedingten Bildungsbenachteiligung sein, sondern nur eine wenngleich wichtige Notmaßnahme und Übergangslösung. Deshalb wiederholt die AG Wohlfahrt mit Nachdruck die politische Forderung nach notwendigen und dauerhaften strukturellen Verbesserungen: Wiedereinführung der Lernmittelfreiheit und/oder bedarfsgerechte Erhöhung der Hartz IV-Regelsätze. DB