Stellungnahme
Zu „Nach Video mit AfD-Mann: Verwarnung für CDU-Politiker/Ärger auch mit der Kirche“ (vom 01.07.26). Timm Baschek ist als Presbyter „kein Pflichtversäumnis oder unwürdiges Verhalten“ vorzuwerfen? Stimmt. Zumindest nicht auf Grundlage der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen. Die stammt im betreffenden Teil noch aus dem Jahr 1953. Sie gilt und ist zugleich von gestern. Denn damals konnte sich niemand vorstellen, dass sich ein Kirchenvertreter an eine rechte Partei und deren Vertreter heranmacht. Dass zum Beispiel ein Presbyter die Nähe sucht zu denen, die ein völkisches Weltbild haben und die Ausgrenzung von Menschen aufgrund von Herkunft, Nationalität, sexueller Orientierung, gesundheitlichem oder sozialem oder wirtschaftlichem Status betreiben. Eine solche Haltung ist mit dem Evangelium, der Grundlage des christlichen Glaubens unvereinbar. Auch das hat der Kirchenkreis in seiner Erklärung festgestellt. Unsere Kirchenordnung ist diesbezüglich noch blind. Anders als die Botschaft Jesu. Die ist eindeutig. Darum wird die Kirchenordnung gerade überarbeitet. Damit klar wird und bleibt, was in der Kirche gilt.
Kurz: Ein Presbyter, der vor der Christuskirche in Günnigfeld steht, steht damit nochlange nicht auf dem Fundament der Kirche: der Botschaft dieses Christus von Gottes Menschenfreundlichkeit.
Heiner Montanus,
Superintendent des Ev. Kirchenkreises Gelsenkirchen und Wattenscheid
