Kirchenasyl erfolgreich beendet

Krishna Shresta konnte Weihnachten mit seiner Familie feiern

 

„Papa in der Kirche“. Die Zwillinge Sebhiya

„Papa in der Kirche“. Die Zwillinge Sebhiya

und Alghiya haben Bilder dazu gemalt. FOTOS: AFB

und Alghiya haben Bilder dazu gemalt. FOTOS: AFB

GELSENKIRCHEN – „Herzlich willkommen!“ Nur zwei Worte, aber wie gut sie taten. Mit diesen Worten wurde Krishna Shresta am 3. November zur Aufnahme im Kirchenasyl im Stephanushaus von Pfarrer Stefan Iwanczik begrüßt.

Ihm drohte die Abschiebung nach Nepal am 29. November, und weil die Frist, innerhalb der er sich noch zur „freiwilligen Ausreise“ bereit erklären konnte, verstrichen war, drohte ihm auch Abschiebehaft.

Seine nach hinduistischem Ritus mit ihm getraute Lebensgefährtin Sarita und die gemeinsamen sechsjährigen Zwillinge Algiya und Selbhiya durften noch bleiben. Durch die Abschiebung wäre die Familie womöglich für immer getrennt worden.

Ein Erörterungstermin des Petitionsausschusses im Landtag wenige Tage zuvor hatte nicht dazu verhelfen können, die Trennung der Familie zu verhindern. Stattdessen war dort der Abschiebungstermin verkündet worden und nur eine knappe Frist eingeräumt worden, um durch eine sogenannte freiwillige Ausreise der Abschiebung zu entgehen. Die Möglichkeit, später mit einem Visum zu Familiennachzug wiederzukommen, sollte wohlwollend geprüft werden. Wie sich anschließend herausstellte, bestand diese Möglichkeit nach den strengen Vorgaben des Ausländergesetzes jedoch gar nicht.

Krishna Shresta hatte sich seit der schwierigen Geburt der Kinder, bei der die Mutter beinahe gestorben wäre, rührend um seine kleine Familie gekümmert. Wegen der Krankheit seiner Frau übernahm er den größten Teil der Versorgung und Erziehung war dadurch zur Hauptbezugsperson der beiden Mädchen geworden.

Wie hätte man den Kindern erklären können, dass sie ihren Vater vielleicht nie mehr wieder sehen können? Hier blieb nur eine Möglichkeit: Kirchenasyl.

Erfreulicherweise hatte das Presbyterium der Trinitatis-Kirchengemeinde bereits am 6. September 2010 einstimmig den Grundsatzbeschluss gefasst, „sich einem möglichen Kirchenasyl zu öffnen, wenn die Anfrage, Prüfung und Befürwortung durch das Ausländer- und Flüchtlingsbüro gegeben ist.“ So war das notwendige schnelle Handeln möglich.

Die zuständigen Ausländerbehörden in Marl und in Gelsenkirchen sowie der Petitionsausschuss wurden über das Kirchenasyl informiert. Es wurde aber bewusst auf Öffentlichkeitsarbeit in den Medien verzichtet, um Verhandlungen nicht noch mehr zu erschweren.

Ein noch am selben Tag eingereichter Antrag an die Härtefallkommission des Landes führte schließlich doch zu einer Lösung: Am 18. November sprach die Härtefallkommission ein Ersuchen an die Ausländerbehörden aus, die gesamte Familie sollte eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Nachdem die Ausländerbehörde zugesichert hatte, dem Ersuchen zu folgen, konnte Shresta aus dem Kirchenasyl zu seiner Familie entlassen werden.

„Das Ausländer- und Flüchtlingsbüro bedankt sich herzlich bei der Trinitatis-Kirchengemeinde“, so Astrid Kiepert, die für die Beratungsarbeit verantwortlich ist. „Ohne das Kirchenasyl wäre diese Lösung nicht möglich gewesen.“ Kiepert hofft, dass der Beschluss der Trinitatis-Gemeinde Schule macht: „Es wäre schön, wenn auch weitere Kirchengemeinden darüber nachdenken und diskutieren würden, ähnliche Beschlüsse in Bezug auf die Öffnung für ein Kirchenasyl zu fassen. Die Notwendigkeit kann plötzlich und überraschend entstehen und dann ist schnelles Handeln erforderlich."