Ab 2015 werden die Kirchensteuern auf Kapitalerträge direkt bei den Banken erhoben. Damit ist nicht etwa eine neue, versteckte Kirchensteuer eingeführt worden, lediglich das Einzugsverfahren ist einfacher als vorher.
Worum geht es?
Steuern auf Kapitalerträge gibt es schon immer. Seit 2009 erhebt der Staat diese Steuer an der Quelle ihrer Entstehung, also direkt bei den Banken. Betroffen ist davon aber nur, wer jährlich an Zinsen und anderen Kapitalerträgen mehr als 801 Euro (Verheiratete oder Lebenspartner: 1.602 Euro) einnimmt. Auf diese Einnahmen sind – nach Abzug des Freibetrages – maximal 24,45 Prozent Abgeltungssteuer fällig.
Ausführliche Informationen zur Abgeltungssteuer haben die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) in einem übersichtlichen Informationsblatt herausgegeben. Es erklärt auf einem Blick, wie die Erhebung der Kirchensteuer auf Kapitalertragssteuer funktioniert. Anhand einfacher Rechenbeispiele wir Ihnen aufgezeigt, wie viel Kirchensteuer tatsächlich auf Kapitalerträge anfallen:
PDF Informationsblatt Abgeltungssteuer
Für Gemeindebriefe hat die EKvW eine druckfähige Gemeindebriefseite erstellt.
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Servicetelefon Kirchensteuer: 0800 3547243 (gebührenfrei)
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