Geflüchtete Menschen in Gelsenkirchen und Wattenscheid – TEIL 2

Sozialarbeiterin Astrid Kiepert beantwortet Fragen zur Flüchtlingsarbeit der Evangelischen Kirche und ihrer Diakonie im Kirchenkreis Gelsenkirchen und Wattenscheid

Sozialarbeiterin Astrid Kiepert berät Flüchtlinge und Migrant/innen mit Wohnsitz in Gelsenkirchen und Wattenscheid. Foto: Cornelia Fischer

GELSENKIRCHEN – Menschen fliehen vor Krieg, Verfolgung oder Hunger und kommen nach Europa auf der Suche nach einem Leben in Frieden und Freiheit. Die Flüchtlingskrise ist in aller Munde. Was tut sich eigentlich in Gelsenkirchen und Wattenscheid? Wie reagieren die Evangelische Kirche und ihre Diakonie? Die Online-Redaktion des Evangelischen Kirchenkreises hat drei evangelische Fachleute danach gefragt.

Astrid Kiepert ist Sozialarbeiterin und seit 22 Jahren im Ausländer- und Flüchtlingsbüro des Kirchenkreises tätig.

Frau Kiepert, hat sich Ihre Arbeit durch die gestiegene Zahl von Geflüchteten aus Syrien verändert?

Der Anstieg ist in unserer Beratung deutlich spürbar, die Arbeit hat sich erheblich verdichtet. Im vergangenen Jahr haben wir rund 700 Familien mit insgesamt rund 2000 Personen aus rund 50 verschiedenen Herkunftsländern beraten. Es sind Menschen, die unglaublich viel hinter sich haben, wir haben kaum die Zeit, ihre Geschichten zu hören. Trotzdem sind sie sehr motiviert, hier ein neues Leben aufzubauen und ihre Kompetenzen einzubringen. Größtes Problem für sie ist die Angst um ihre Frauen und Kinder, die zum Teil noch in vom IS umschlossenen Gebieten leben und sich in Gefahr befinden. Die lange und für sie nicht absehbare Wartezeit, wann sie überhaupt erst ihren Asylantrag stellen können, um dann später ihre Familien nachkommen zu lassen zermürbt sie und lässt sie verzweifeln.

Aus welchen Ländern kommen die Ratsuchenden derzeit neben Syrien in erster Linie?

Aus Irak, Afghanistan und Eritrea. Die Gefährdung durch den IS ist in Irak ähnlich stark wie in Syrien. Wir bekommen aktuell noch Fotos von enthaupteten Menschen in den Herkunftsgebieten der Klienten auf den Smartphones zu sehen. Insbesondere für Yeziden ist nach den letzten Massenverschleppungen und Massakern in Irak kein sicheres Leben mehr möglich.
In Afghanistan ist die Bedrohung durch Taliban alltäglich. Wir erfahren von Bedrohungen und Ermordung von Menschen, die mit westlichen Organisationen zusammen arbeiten, sich für Frauenrechte einsetzen oder sich weigern, die Söhne auf Taliban–Schulen zu schicken.
Eritrea gehört zu den am meisten abgeschotteten Ländern auf der ganzen Welt. Seit 1993 regiert Staatspräsident Afewerki den Einparteienstaat ohne gültige Verfassung. Für alle Frauen und Männer gilt ohne Altersbegrenzung ein de facto unbefristeter „National Service“, der Militärdienst und Zwangsarbeit bedeutet. Hinzu kommen willkürliche Verhaftungen und Gefängnisstrafen für regierungskritische Personen

Sind die jüngsten Änderungen im Asylrecht aus Ihrer Sicht hilfreich?

Absolut nicht! Natürlich bedeutet die Aufnahme einer so großen Anzahl von Geflüchteten eine Belastung, die auch wir in unserer täglichen Arbeit ja spüren. Durch die aktuellen Gesetzesverschärfungen wird allerdings das in unserer Verfassung verankerte individuelle Grundrecht auf Asyl de facto abgeschafft.
Auch Menschen aus den sogenannten sicheren Herkunftsstaaten können im Einzelfall politisch verfolgt oder einer Gefährdung für Leib und Leben ausgesetzt sein. In den neuen „besonderen Aufnahmeeinrichtungen“, in denen innerhalb kürzester Zeit die Asylanträge entschieden werden sollen, unterliegen sie einer Residenzpflicht ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand. Dass die Ausländerbehörden Abschiebungstermine nicht mehr mitteilen dürfen, löst selbst bei nicht von Abschiebung bedrohten Familien Panik aus – insbesondere für Kinder und Jugendliche kann die plötzliche Abschiebung langfristige psychische Schäden bewirken.
Die Änderungen waren aus unserer Sicht gar nicht nötig: Durch eine zeitnahe Aufstockung der Kapazitäten in den zuständigen Behörden schon in den vergangenen Jahren hätten die bestehenden Gesetze umgesetzt werden können und faire und zügige Asylverfahren betrieben werden können.