GELSENKIRCHEN – Ein Kind, das immer nur mit dünner Hose und T-Shirt in den Kindergarten kommt – auch im Winter. Ein Kind, das bei jeder Berührung zusammenzuckt. Ein Kind, das nicht sprechen will. Ein Kind mit blauen Flecken. Was ist da los? Nachlässigkeit oder Vernachlässigung? Trotzphase oder Misshandlung? Ein schlechter Tag oder Missbrauch über Jahre?
„Wenn ich Anzeichen der Vernachlässigung an einem Kind entdecke, dann sehe ich jetzt mehr als vorher. Ich schaue nicht nur das Kind selbst an, sondern beziehe sein ganzes Umfeld mit ein. Und die Frage nach dem ‚Warum’ ist mir ganz wichtig geworden.“ Claudia Fleiss, Leiterin des Kindergartens Pusteblume in der Neustadt, ist sehr zufrieden mit der Fortbildung, die sie von März bis Juni 2007 an der Fachhochschule Münster absolviert hat. In über 80 Stunden, davon gut 50 am heimischen Computer, hat sie sich als Fachkraft für die Einschätzung von Kindeswohlgefährdung qualifiziert.
Fünf Erzieherinnen und ein Erzieher aus den Evangelischen Kindergärten im Kirchenkreis Gelsenkirchen und Wattenscheid haben an dieser Fortbildung teilgenommen. Weitere haben sich für die nächsten Kurse angemeldet. „Vor zwei Jahren wurde das Sozialgesetzbuch um einen „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“, den Paragraphen 8a, erweitert“, erklärte Frank Lumm, Erzieher im Kindergarten Schatzkiste in Hüllen. „ Eigentlich müsste sich das städtische Jugendamt darum kümmern, dass dieser Schutzauftrag in allen Kindergärten wahrgenommen wird. Doch vom Jugendamt Gelsenkirchen ist noch keine Reaktion gekommen. Deshalb fanden wir es wichtig, selbst aktiv zu werden.“
Was sind erste Anzeichen für die Gefährdung eines Kindes? Wie hoch ist das Risiko einzuschätzen? Wie kann ich mit den Eltern darüber reden? Was kann ich mit dem Kollegium besprechen, wann muss ich das Jugendamt einbeziehen? Fragen, die Erziehrinnen sich immer schon gestellt und auf die sie aus ihrer Erfahrung heraus Antworten gefunden haben. Durch die Fortbildung haben Claudia Fleiss und Frank Lumm noch viel dazugelernt. „Wenn ein Kind in Gefahr ist, müssen wir die Eltern als Verbündete gewinnen und nicht zu Gegnern machen“, sagte Frank Lumm. „Ich weiß jetzt mehr darüber, wie ich das erreichen kann.“ Auch für den Umgang mit dem Jugendamt gab es neue Erkenntnisse. „Wir können jetzt besser einschätzen, in welchen Fällen und zu welchem Zeitpunkt wir das Amt einschalten müssen und nach welchen Regeln dort gearbeitet wird“, berichtete Claudia Fleiss.
Auch das Lernen per E-Mail und im Internet war für beide eine neue, rundweg positive Erfahrung. „Neben den umfangreichen Informationen konnten wir uns an Diskussionsforen beteiligen und direkten Kontakt mit den Professoren aufnehmen“, berichteten sie. KB
Der Qualifizierungskurs für den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung wird angeboten vom „Evangelischen Fachverband für Tageseinrichtungen für Kinder in den Diakonischen Werken Westfalen und Lippe“ und durchgeführt von der Fachhochschule Münster.