Der Trend geht zur multifunktionalen Kirche

Die Synode des Kirchenkreises Gelsenkirchen und Wattenscheid hat einen „Kirchen-Soli“ beschlossen

Die Kreissynode hat in Rothausen getagt und dabei auch Berichte von der Landessynode – hier von der Abgeordneten Heike Lorenz – entgegengenommen.

Die Kreissynode hat in Rothausen getagt und dabei auch Berichte von der Landessynode – hier von der Abgeordneten Heike Lorenz – entgegengenommen.

Drei Gäste richteten ein Grußwort an die Kreissynode: (von rechts) der Bochumer Superintendent Peter Scheffler, der Gelsenkirchener Stadtrat Joachim Hampe und der Bielefelder Landeskirchenrat Henning Juhl. Mitglieder des Kreissynodalvorstandes (links) w

Drei Gäste richteten ein Grußwort an die Kreissynode: (von rechts) der Bochumer Superintendent Peter Scheffler, der Gelsenkirchener Stadtrat Joachim Hampe und der Bielefelder Landeskirchenrat Henning Juhl. Mitglieder des Kreissynodalvorstandes (links) wechselten sich in der Leitung der Tagung ab. FOTOS: CORNELIA FISCHER

GELSENKIRCHEN – 24 Evangelische Kirchen und 16 Gemeindehäuser sollen im Evangelischen Kirchenkreis Gelsenkirchen und Wattenscheid langfristig erhalten bleiben (18 Kirchen und 12 Gemeindehäuser in Gelsenkirchen, 6 Kirchen und 4 Gemeindehäuser in Wattenscheid). Das hat die Kreissynode, das höchste beschlussfassende Organ des Kirchenkreises, am Montag, 2. Dezember, in GE-Rotthausen beschlossen. Mit diesem Beschluss ist die Synode einen – mindestens in Westfalen – bisher einmaligen Weg gegangen. Denn er beinhaltet zugleich, dass die Kosten für die Erhaltung dieser Gebäude von allen 15 Kirchengemeinden gemeinsam bestritten werden. In Anlehnung an den Streit um den so genannten „Kommunalsoli“ in NRW kann man hier ohne Weiteres von einem „Kirchen-Soli“ sprechen – mit dem Unterschied, dass der Beschluss über mehrere Jahre diskutiert, in den Presbyterien verhandelt und jetzt schließlich mit einer großen Mehrheit (63 Jastimmen, 27 Neinstimmen, 10 Enthaltungen) verabschiedet wurde.


Gebäude für 250.000 Evangelische

Mit dabei waren auch die „Gebergemeinden“, also diejenigen, die nach dem alten Verteilschlüssel deutlich mehr Geld bekommen, wie die Evangelische Kirchengemeinde Buer-Beckhausen. Kleine Kirchengemeinden wie Heßler (in Gelsenkirchen) und Günnigfeld (in Wattenscheid) profitieren in hohem Maße von der neuen Regelung und werden so in die Lage versetzt, ihre Kirchen und Gemeindehäuser zu erhalten.

Superintendent Rüdiger Höcker zeigte sich zufrieden mit dem Abstimmungsergebnis. „Dieser Prozess war getragen von dem Willen, einen Weg solidarischen Handelns über Gemeindegrenzen hinweg zu beschreiten. Ich bin froh, dass uns das jetzt in dieser Form gelungen ist.“ Die Kreissynode habe ihre Verantwortung für den Erhalt eines flächendeckenden Angebots Evangelischer Kirchen und Versammlungsräume ernst genommen. „Der Gebäudebestand war einmal für 250.000 Gemeindemitglieder konzipiert. Doch in zehn Jahren werden es voraussichtlich nur noch 71.000 sein. Darauf müssen wir uns einstellen – und wir sind jetzt in der Lage, das nicht von der Kassenlage einzelner Kirchengemeinden abhängig zu machen.“


Landeskirchliches Programm mit Architektenwettbewerben

Für alle auslaufenden Gebäude gilt, dass sie keineswegs sofort geschlossen werden, aber: Es werden keine Sanierungen mehr genehmigt und keine Substanzerhaltungsrücklagen gebildet. Der Zeitpunkt der Schließung hängt einerseits von der baulichen Sicherheit und andererseits von den finanziellen Möglichkeiten der zuständigen Kirchengemeinde im Blick auf Betriebs- und Personalkosten ab. Für die Pauluskirche Bulmke hat sich der Kooperationsraum Südost (Kirchengemeinden Apostel und Bulmke) verpflichtet, diese Kirche möglichst bis 2020 gemeinsam zu erhalten.

Ein deutlicher Trend zur multifunktionalen Kirche ist erkennbar – verständlich, wenn eine Kirchengemeinde vor der Alternative steht, entweder ihr Gemeindehaus oder ihre Kirche aufzugeben. Damit werden Kirchen besser genutzt und auch an Werktagen mit Leben erfüllt. Während die Christuskirche in Bismarck bereits umgebaut ist und die Pläne für die Lukas-Kirche in Hassel in Arbeit sind, gehen andere Gemeinden jetzt ans Werk. Einige werden sich an einem Projekt der Landeskirche beteiligen, das Architektenwettbewerbe für die multifunktionale Umgestaltung einzelner Kirchen ausschreiben wird. Dabei wird großer Wert auf die Barrierefreiheit gelegt.

Den „Kirchen-Soli“ wird es erst im Haushaltsjahr 2015 geben, weil der Haushalt für das Jahr 2014 ebenfalls auf der Dezember-Synode verabschiedet wurde – und natürlich ohne entsprechende Beschlusslage nach der (noch) geltenden Ordnung vorbereitet werden musste.

Die gesamte Liste der ab 2015 gemeinsam finanzierten und der auslaufenden Gebäude gibt es [<media 4310 _blank>hier</media>].

 

 

So funktioniert’s

Der alte Verteilschlüssel, wie er in nahezu allen Evangelischen Kirchenkreisen und Dekanaten in Deutschland zur Anwendung kommt, zieht von der Kirchensteuerzuweisung der Landeskirche die Kosten für den Kirchenkreis (gemeinsame Dienste und Verwaltung) ab und teilt den Restbetrag durch die Anzahl der Gemeindeglieder. Was sich daraus ergibt (die so genannte „Gemeindegliederpauschale“, für 2014 in Gelsenkirchen und Wattenscheid 42 Euro), wird für jede Kirchengemeinde multipliziert mit der Anzahl ihrer Gemeindeglieder und entsprechend überwiesen. Mit diesem Geld muss jede Kirchengemeinde ihr Personal bezahlen und ihre Gebäude erhalten und betreiben. Das Problem: Kleinen Gemeinden mit rund 2.000 Gemeindegliedern geht durch sinkende Mitgliederzahlen und damit Kirchensteuereinnahmen die Luft aus. Sie würden früher oder später zahlungsunfähig und müssten ihre Kirchen schließen, weil sie Heizung und Strom nicht mehr bezahlen können oder das Personal und schließlich die notwendigen Reparaturen.

Der Evangelische Kirchenkreis Gelsenkirchen und Wattenscheid geht nun einen ganz anderen Weg. Er errechnet die Kosten für Reparaturen (die so genannte „Substanzerhaltungsrücklage“) für jedes Gebäude, das auf der jetzt beschlossenen „Positivliste“ steht. Dazu addiert werden Beträge, die eine bescheidene Grundsicherung des Betriebes sicher stellen (Kirchenmusik, Küsterdienst, Heizung, Strom). Alle diese Kosten werden von den prognostizierten Kirchensteuermitteln, die insgesamt nach Gelsenkirchen und Wattenscheid fließen, abgezogen. Erst danach wird die Gemeindegliederpauschale errechnet. Damit sinkt sie im Jahr 2015 voraussichtlich um 15 Euro auf rund 27 Euro ab. Dafür erhalten die Kirchengemeinden aber die Substanzerhaltungsrücklagen für ihre Gebäude ebenso wie Grundbeträge für die Sicherstellung des Betriebes. Die Entscheidungen über die Verwendung diese Gelder treffen die Kirchengemeinden in den sechs Kooperationsräumen gemeinsam. So können sie Schwerpunkte setzen oder zu große Unterschiede in den Zuweisungen untereinander ausgleichen.