Seit der Einführung des kirchlichen Klimaschutzgesetzes im Jahr 2023 sind 4 Prozent der Kirchensteuerzuweisungen zweckgebunden für den Klimaschutz reserviert. Für den Zeitraum 2023 bis 2025 summiert sich dieser Betrag auf insgesamt rund 43 Millionen Euro – ein starkes finanzielles Fundament, das Planungssicherheit für die kommenden Jahre schafft. Bis Ende 2025 wurden aus diesen Mitteln bereits über 7,6 Millionen Euro für konkrete Maßnahmen wie Heizungserneuerungen, Klimaschutzmanagement und Beratungen eingesetzt.
Impulsgeber für die Praxis vor Ort
Die Klimaschutzpauschale wirkt dabei oft als Katalysator: Sie ermöglicht Projekte, die ohne diese gezielte Förderung kaum umsetzbar wären. Wie lebendig der Klimaschutz in den Gemeinden bereits ist, zeigt die neue Good-Practice-Sammlung der EKvW. Über 100 nachhaltige Initiativen – von der ökologischen Friedhofsgestaltung bis zur energetischen Gebäudesanierung – werden auf einer interaktiven Karte präsentiert. Während viele dieser Projekte unabhängig von der Pauschale aus dem Engagement vor Ort entstanden sind, werden immer mehr neue Vorhaben durch die zusätzlichen Mittel erst ermöglicht.
Ausblick: Den Schwung in die Fläche bringen
Für das Jahr 2026 rechnet die Landeskirche mit einem deutlichen Anstieg der Mittelabrufe. „Die Konzepte und Vergabe-Richtlinien stehen nun in fast allen Kirchenkreisen fest“, so die Bilanz des Berichts. Ein inhaltlicher Schwerpunkt des Jahres 2026 ist die nachhaltige Beschaffung.
Den vollständigen Klimabericht finden Sie auf der Webseite des Klimabüros der EKvW.
Die interaktive Good-Practice-Karte mit vorbildhaften Klimaschutzprojekten aus der EKvW ist auf der Webseite bestpractice.kircheundklima.de zu finden.
Medieninfo der Evangelischen Kircche von Wetfalen
Nummer 26 | 2026
16. Juni 2026
