An Grenzen begleiten –

seelsorgerliche Begleitung von Menschen

in akuten Notfallsituationen

Menschen in Notsituationen beizustehen, ist seit jeher unverzichtbarer Bestandteil christlichen Glaubens. Notfallseelsorge ist eine Form dieses Beistands. Sie ist damit ein Grundbestandteil des Seelsorgeauftrages der Kirchen.

Notfallseelsorge ist ein Dienst der Kirche für Menschen in akuten Notfallsituationen von Feuerwehr, Rettungsdiensten, Polizei und Katastrophenschutz. Sie versteht sich als "Erste Hilfe für die Seele", weil sie Betroffene in der Phase unmittelbar nach Notfällen durch helfende Begleitung unterstützt. Dabei ist Notfallseelsorge überkonfessionell und religionsunabhängig.

In Gelsenkirchen hat die Leitstelle der Feuerwehr und des Rettungsdienstes die Möglichkeit, in Notfällen die Rufbereitschaft der Notfallseelsorge rund um die Uhr zu alarmieren.
Anlässe für die Begleitung Betroffener durch die Notfallseelsorge sind in
erster Linie Notfälle im häuslichen Bereich:

  • plötzlicher, unerwarteter Tod
  • vergebliche Reanimation
  • Säuglingstod
  • Tod und schwere Verletzungen von Kindern und Jugendlichen
  • Überbringen von Todesnachrichten an Betroffene nach Tod, Unfall oder Suizid eines Familienangehörigen.

Auch in folgenden besonderen Notfällen ist die Rufbereitschaft der Notfallseelsorge für die Leitstelle der Feuerwehr und des Rettungsdienstes erreichbar:

  • Verkehrsunfälle in Straßen- und Bahnverkehr
  • Evakuierung, z.B. bei Wohnungsbränden
  • angedrohter Suizid
  • Gewalt- und Tötungsdelikte.

Auch bei größeren Schadenslagen bis hin zu Katastrophen im In- und Ausland kann Notfallseelsorge für die Begleitung Betroffener angefordert werden. Sie ist dabei Bestandteil der sog. 'Psychosozialen Notfallversorgung' für Betroffene im Rahmen des Katastrophenschutzes für Großschadenslagen.

Aus der seelsorglichen Begleitung von Betroffenen bei Notfällen ergibt sich auch die seelsorgliche Begleitung der Einsatzkräfte in Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Diese Seelsorgerinnen und Seelsorger für Feuerwehr und Rettungsdienst halten kontinuierlichen Kontakt zu den Einsatzkräften in den Feuerwachen sowie bei Übungen und Einsätzen und stehen Einsatzkräften bei belastenden Erfahrungen für seelsorgerliche Gespräche zur Verfügung. Außerdem wirken diese Pfarrerinnen und Pfarrer als Dozentinnen und Dozenten in den Fortbildungen für Einsatzkräfte mit.

Zudem steht der Feuerwehr die 'Fachberaterin Seelsorge/der Fachberater Seelsorge' zur Verfügung. Diese Fachberater sind Mitglieder der Feuerwehr und stehen dem Einsatzleiter in allen Fragen der psychosozialen Versorgung zur Seite, indem sie

  • die Einsatzkräfte im Hinblick auf belastende Einsätze präventiv schulen
  • den Einsatzleiter im Einsatz bezüglich der `Psychosozialen Versorgung` von Einsatzkräften und Betroffenen beraten
  • nach belastenden Einsätzen die Nachsorge für Einsatzkräfte durchführen bzw. organisieren.

Wie alle anderen seelsorgerlichen Dienste der Kirche ist auch die Notfallseelsorge auf die Unterstützung von Ehrenamtlichen angewiesen. Dazu bietet das Pfarramt für Notfallseelsorge in der Region Ruhrgebiet eine fundierte Ausbildung an, die die notwendigen Kenntnisse für die Ausübung dieses kirchlichen Dienstes vermittelt. Nach der Ausbildung erfolgen dann Visitationen bei Einsätzen mit einer erfahrenen Notfallseelsorgerin, einem erfahrenen Notfallseelsorger. Fortbildungen in der Region vertiefen die eigenen Kenntnisse, und Einsatznachgespräche reflektieren die eigenen Einsatzerfahrungen.

 

Kontakt

Pfarramt für Notfallseelsorge in der Region Ruhrgebiet 

Peter Rutz
Kreiskirchenamt Bochum
Westring 26 a
44787 Bochum
Tel.: 0234 962904-12
Mobil: 0151 59081424

E-Mail: Peter.Rutz(at)notfallseelsorge-ekvw.de

Dienstplan Notfallseelsorge GE

Zum Dienstplan der Notfallseelsorge geht [hier].