Leitbild

Gemeinsam miteinander füreinander stark sein

„Der Träger ist für den zielgerichteten Einsatz der Finanzmittel verantwortlich:“
Für jedes Kindergartenjahr wird der Gesamthaushalt der Kindergartengemeinschaft aufgestellt. Das Finanzbudget setzt sich aus öffentlichen Mitteln von Stadt und Land und dem Trägeranteil aus Kirchensteuermitteln zusammen. Die Finanzmittel werden für Personalkosten und Sachkosten für jeden Kindergarten individuell und nach einheitlichen Standards verteilt. Hier unterscheidet die Haushaltsführung im Sachkostenbereich bspw. zwischen Unterhalt Grundstück, Gebäude, Spiel- und Beschäftigungsmaterial und Fortbildungskosten.


„Der Träger fördert und unterstützt die Vernetzung der Tageseinrichtung im Gemeinwesen, wirkt an der örtlichen Bedarfsplanung mit und betreibt gezielt Öffentlichkeitsarbeit:“
Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip ist die evangelische Kindergartengemeinschaft verlässlicher Partner in den Kommunen Gelsenkirchen und Bochum. Als stadtteilorientierte Kita erhebt jede Kita in seinem Stadtteil die Bedarfe der Familien vor Ort und integriert diese in die Angebotspalette der Tageseinrichtung.
In enger Zusammenarbeit mit den Kommunen werden die Familien bedarfsgerecht versorgt. Die Angebotsvielfalt wird in regelmäßigen Präsentationen über die Presse, Medien, Flyer, Broschüren oder Gemeindebriefe publiziert.


„Das Handeln des Trägers orientiert sich am christlichen Menschenbild:“
Das christliche Menschenbild ist in jeder Mitarbeiterin / jedem Mitarbeiter der Kindergarten-Gemeinschaft verankert. Die Nächstenliebe und die Liebe Gottes sind tragende Leitbilder.


„Der Träger fördert und unterstützt die Arbeit in den Kindertageseinrichtungen durch Fachberatung:“
Die Beratung der Tageseinrichtungen in pädagogischen Fragen, der Konzeptions-Entwicklung und Teamentwicklung sind wesentliche Elemente der Fachberatung. Planung, Durchführung und Evaluation eines Fortbildungskatalogs gehören ebenso dazu wie die Beratung und Begleitung der Kirchengemeinden, um eine strukturierte religionspädagogische Zusammenarbeit mit den Kirchengemeinden zu unterstützen.


„Der Träger ist verantwortlich für die Weiterentwicklung der pädagogischen und religionspädagogischen Arbeit, ebenso für das Qualitätsmanagement sowie die Qualitätsentwicklung und –sicherung:“
Konkret bedeutet dies für uns:

  • Pädagogische Weiterentwicklung, um gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen, Kinder und Familien bedarfsgerecht zu versorgen.
  • Religionspädagogische Arbeit ist zentrales Moment, intensive Bindung zur Kirchengemeinde, regelmäßige religiöse Bildungsangebote und Erfahrungen in der Kita (durch Lieder, Gebete, Geschichten, Spiele und bei der Feier kirchlicher und religiöser Feste wird ihnen eine Begegnung mit Gottes Wort ermöglicht. Diese Begegnung muss den Alltag der Kinder aufnehmen und ihren Fragen, Freuden und Ängsten ein Gegenüber bieten. So schließt diese Aufgabe die Achtung vor Eltern und Kindern ein, die einer anderen Religion angehören.
  • Die Zusammenarbeit zwischen Kirchengemeinde und Tageseinrichtung ist in einem religions-pädagogischen Konzept verbindlich formuliert.
  • Verpflichtung zur stetigen Verbesserung.
  • Erfüllung der Anforderungen innerhalb des QMS und Prüfung der Wirksamkeit eingeleiteter Maßnahmen.