Die MAV seit Oktober 2022

Kontakt

Das MAV-Büro ist im Kreiskirchenamt, Pastoratstraße 10, 45879 Gelsenkirchen, Telefon 0209 / 589 007 81 , allgemeine E-Mail: ge-kk-mav(at)ekvw.de


Wenn Sie  eine/n bestimmte/n MAV Mitarbeiter/in sprechen möchten, finden Sie hier alle Kontaktdaten:


Heike Kree,
Vorsitzende der MAV, Erzieherin, FZ Breite Straße

heike.kree(at)ekvw.de

0209/58900781

 

Nicola Bode, stellv. Vorsitzende, OGS Leitung Mechtenbergschule

nicola.bode(at)ekvw.de

0209/58900780

 

Kerstin Konieczny, Verwaltungsangestellte / OGS

kerstin.konieczny(at)ekvw.de

 0209/589007121

 

Frank Lumm, Referat Kinderschutz / Leitung FZ Schatzkiste

frank.lumm(at)ekvw.de

0209/589007153

 

Nicole Meitza, Erzieherin, IN-Fachkraft Thomaskindergarten

nicole.meitza(at)ekvw.de

0209/71307 (Thomaskindergarten)

 

Kerstin Peller, Erzieherin / OGS-Leitung Grundschule Schloss Horst

kerstin.peller(at)ogs-gelsenkirchen.de

0209/70288105 (OGS Grundschule Schloss Horst)

 

Ute Pennekamp, Verwaltungsangestellte/Finanzabteilung

ute.pennekamp(at)ekvw.de

0209/58900737

 

Kerstin Schreiter, Verwaltungsmitarbeitende/ Finanzabteilung

kerstin.schreiter(at)ekvw.de

0209/58900739

 

Tobias Wrobel, Erzieher, IN-Fachkraft, FZ Emilstraße

E-Mailadresse folgt

02327/53153 (FZ Emilstraße)

 

 

Persönliche Gespräche sind am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag im Kreiskirchenamt im MAV Büro, 4. Etage/ Zimmer 413, möglich.

 

Da wir auch außerhalb des Büros Aufgaben wahrnehmen müssen, ist es immer besser, einen Gesprächstermin im Vorfeld zu vereinbaren.

Ansonsten kontaktiert uns per E-Mail oder Telefon.

 

Viele Grüße an alle aus dem MAV Büro!!!!

Mitarbeitendenvertretung

Seit Juni 2009 existiert die gemeinsame Mitarbeitervertretung (MAV) der Kindergartengemeinschaft, der kreiskirchlichen Dienste und der Verwaltung im Kirchenkreis. Die aktuelle MAV wurde im Oktober 2022 gewählt.

In fast allen Angelegenheiten, die Mitarbeitende betreffen, hat die MAV ein Mitbestimmungs- bzw. Beteiligungsrecht. Entscheidungen der Dienststelle dürfen erst umgesetzt werden, wenn die MAV im Vorfeld beteiligt wurde.

Die MAV hat Mitbestimmungsrecht bei der Personalentwicklung, also bei Einstellungen und Kündigungen (mit Ausnahme der außerordentlichen Kündigung und innerhalb der Probezeit). Dazu gehören

  • ordentliche Kündigungen nach Ablauf der Probezeit

  • Ein-, Höher- und Herabgruppierungen

  • Übertragung einer höher oder niedriger bewerteten Tätigkeit von mehr als drei Monaten

  • Umsetzung innerhalb einer Dienstelle mit gleichzeitigem Ortswechsel

  • Versetzung oder Abordnung zu einer anderen Dienststelle von mehr als drei Monaten

  • Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus

  • Versagen und Widerruf der Genehmigung einer Nebentätigkeit.

Die MAV berät die Mitarbeitenden bei den Themen:

  • Kündigungsschutz

  • Arbeitsvertrag / Eingruppierung

  • Gleichbehandlung

  • Urlaubsregelung

  • Mobbing

  • Bewährungsaufstieg

  • Fortbildung/ Bildungsurlaub

  • Dienstanweisung

  • Arbeitsschutz

  • Schwerbehinderung

  • Krankmeldung

  • Altersteilzeit