GELSENKIRCHEN – 37 Euro und 20 Cent bekommt jede Kirchengemeinde pro Gemeindemitglied für das nächste Haushaltsjahr. Das hat die Synode des Evangelischen Kirchenkreises Gelsenkirchen und Wattenscheid am Montag in GE-Rotthausen beschlossen. Das sind rund 10 Euro weniger als im laufenden Haushaltsjahr. Der Grund dafür: Zum ersten Mal wird die Kindergartengemeinschaft nicht mehr durch Beiträge der einzelnen Kirchengemeinden, sondern im Vorwegabzug finanziert. In die 26 Evangelischen Kindergärten fließen rund 972.000 Euro Kirchensteuern. Der Evangelische Kirchenkreis Gelsenkirchen und Wattenscheid umfasst 15 Kirchengemeinden (11 in Gelsenkirchen, 4 in Wattenscheid) mit rund 101.000 Mitgliedern.
Den Haushaltsplan für den Kirchenkreis hat die Synode einstimmig verabschiedet. Das Kirchensteueraufkommen in 2011 bleibt gegenüber 2010 voraussichtlich stabil. Deshalb gibt es auch im Haushaltsplan keine grundlegenden Veränderungen.
Außerdem hat die Synode ein Rahmenkonzept für den Kinderschutz verabschiedet. Danach wird es in jeder Gemeinde einen Kinderschutzbeauftragten geben. Als Ansprechpartnerin wird ihnen beim Kirchenkreis eine „insofern erfahrene Fachkraft“ (nach §8a SGB VIII) zur Verfügung stehen. Diese Fachkraft wird auch für Fortbildungen sorgen und mit weiteren Fachkräften, etwa im Diakoniewerk, zusammenarbeiten. Eine intensive Vernetzung soll dafür sorgen, dass jeder Verdacht von Gefährdung des Kindeswohls professionell und vertraulich bearbeitet wird. Wo Kinderschutz erforderlich ist, wird das städtische Jugendamt eingeschaltet.
Die Kinderschutzbeauftragten ebenso wie die Fachkräfte sollen über die Bearbeitung einzelner Fälle hinaus in den Kirchengemeinden und in den Diensten des Kirchenkreises das Bewusstsein für den Schutz von Kindern fördern. Dabei geht es auch um Prävention: „Junge Menschen, die als Kinder und Jugendliche Anerkennung und Wertschätzung erlebt haben, sind später selbstbewusster, optimistischer und weniger anfällig für Gewalt in der Partnerschaft und gegenüber ihren Kindern“ heißt es im Rahmenkonzept im Blick auf die Grundsätze für den Umgang mit Kindern in Kirchen, in Gemeindehäusern und auf Freizeiten.