
Mitarbeitervertretung
Seit Juni 2009 existiert die gemeinsame Mitarbeitervertretung (MAV) der Kindergartengemeinschaft, der kreiskirchlichen Dienste und der Verwaltung im Kirchenkreis.
In fast allen Angelegenheiten, die Mitarbeitende betreffen, hat die MAV ein Mitbestimmungs- bzw. Beteiligungsrecht. Entscheidungen der Dienststelle dürfen erst umgesetzt werden, wenn die MAV im Vorfeld beteiligt wurde.
Die MAV hat Mitbestimmungsrecht bei der Personalentwicklung, also bei Einstellungen und Kündigungen (mit Ausnahme der außerordentlichen Kündigung und innerhalb der Probezeit). Dazu gehören
- ordentliche Kündigungen nach Ablauf der Probezeit
- Ein-, Höher- und Herabgruppierungen
- Übertragung einer höher oder niedriger bewerteten Tätigkeit von mehr als drei Monaten
- Umsetzung innerhalb einer Dienstelle mit gleichzeitigem Ortswechsel
- Versetzung oder Abordnung zu einer anderen Dienststelle von mehr als drei Monaten
- Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus
- Versagen und Widerruf der Genehmigung einer Nebentätigkeit.
Die MAV berät die Mitarbeitenden bei den Themen:
- Kündigungsschutz
- Arbeitsvertrag / Eingruppierung
- Gleichbehandlung
- Urlaubsregelung
- Mobbing
- Bewährungsaufstieg
- Fortbildung/ Bildungsurlaub
- Dienstanweisung
- Arbeitsschutz
- Schwerbehinderung
- Krankmeldung
- Altersteilzeit
Kontakt
Das MAV-Büro ist im Kreiskirchenamt, Pastoratstraße 10, 45879 Gelsenkirchen, Telefon 0209 / 1798-260, E-Mail: ge-kk-mav@kk-ekvw.de
Sprechzeiten sind am Montag und Donnerstag von 8 bis 11 Uhr und von 13.30 bis 15 Uhr und nach persönlicher Vereinbarung. Außerhalb der Sprechzeiten können Nachrichten auf dem Anrufbeantworter hinterlassen werden (in dringenden Fällen Telefon 0163 / 200 86 77).








